4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preisbedingungen für Schulungen sind auf dem Anmeldeformular oder online für Inter-Schulungen bzw. im Angebot gemäß Artikel 2.2 oben für Intra-Schulungen angegeben. Die Preise für die Schulungen verstehen sich netto (Befreiung von der Mehrwertsteuer Art. 261 4-4° des CGI).
4.2 Jede begonnene Schulung ist in voller Höhe fällig.
4.3 Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung oder ggf. nach vereinbartem Zeitplan zahlbar – per Scheck, Banküberweisung oder per Kreditkarte für online erworbene Schulungen (insbesondere über die Website).
https://www.formacity.fr).
4.4 Bei verspäteter Zahlung werden automatisch Vertragsstrafen in Höhe des Dreifachen des zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Zinssatzes fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf, sowie eine pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro. Darüber hinaus wird jede spätere Zahlung, gleich aus welchem Grund, sofort und vorrangig auf die Tilgung der ältesten Schuld angerechnet.
4.5 Darüber hinaus behält sich die Schulungsorganisation im Falle einer verspäteten Zahlung das Recht vor, jede neue Bestellung abzulehnen und die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung des Kontos auszusetzen, ohne dass daraus eine Haftung entsteht und ohne dass der Kunde einen Anspruch auf eine Gutschrift oder eine mögliche Rückerstattung geltend machen kann. Die Verjährungsfrist für die Rückforderung jeglicher der Ausbildungsorganisation geschuldeten Beträge beginnt mit dem Ausstellungsdatum der betreffenden Rechnung.
4.6 Wenn die Bezahlung der Schulung von einer externen Organisation (OPCO) übernommen wird, liegt dies beim Kunden :
• vor Beginn der Schulung eine Anfrage um Unterstützung zu stellen und den erfolgreichen Abschluss dieser Anfrage sicherzustellen;
• Bitte geben Sie dies in Ihrem Anmeldeformular ausdrücklich an;
• um sicherzustellen, dass die Zahlung durch die von ihr benannte Organisation erfolgreich abgeschlossen wird.
Die Schulungsorganisation sendet die Schulungsvereinbarung an das OPCO. Im Falle einer Teildeckung des OPCO wird der Restbetrag direkt dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.7 Wenn das OPCO keine finanzielle Unterstützung für die Schulung bestätigt oder die Schulungsorganisation am ersten Tag der Schulung keine Unterstützung von der OPCO erhalten hat, werden die Kosten für die Schulung dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
4.8 Im Falle der Nichtzahlung der Schulungskosten durch das OPCO, möglicherweise zuzüglich Strafen für verspätete Zahlung, aus welchem Grund auch immer, wird der Kunde im Voraus auf beliebige Weise von der Schulungsorganisation informiert und haftet für die gesamten Kosten der Schulung.
4.9 Für bestimmte Schulungen und insbesondere (aber nicht nur) Intra-Schulungen behält sich die Schulungsorganisation das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen.